Behandlungskosten
Die Behandlungskosten werden von der gesetzlichen Krankenversicherung, der privaten Krankenversicherung oder der Beihilfe übernommen. Es ist ebenfalls möglich, sollte dies in Ihrem Interesse sein, die Behandlungskosten privat zu begleichen. Der Stundensatz orientiert sich an der GOP, der Gebührenordnung für Psychotherapeut:Innen.
Psychotherapien müssen bei der gesetzlichen Krankenkasse beantragt werden und sind genehmigungspflichtig. Die Beantragung erfolgt gemeinsam, sollten wir nach einem Kennenlernen und einer Diagnostikphase feststellen, dass eine Psychotherapie indiziert ist und Sie sich für eine Behandlung entscheiden. Die Kosten für Erstgespräche werden durch die gesetzliche Krankenversicherung abgedeckt.