Der erste Termin

Bitte bringen Sie zum ersten Termin die Versichertenkarte Ihres Kindes mit. Sollten Vorbefunde, Behandlungsberichte etc. vorliegen, bringen Sie diese bitte ebenfalls mit.

Das Einverständnis aller Sorgeberechtigten, also beider Elternteile (alternativ des Vormundes) ist Voraussetzung für eine Behandlung. Liegt die Gesundheitsfürsorge bei einem Elternteil alleine, so genügt dessen Zustimmung zur Behandlung.
Bitte bringen Sie die Einwilligung mit zum Erstgespräch. Sie finden diese im Bereich Downloads – Behandlungsvertrag.

Es ist mir ein zentrales Anliegen, einen Raum zu schaffen, in dem Sie sich mitteilen und offen sprechen können. Eine tragende Säule hierfür ist die ärztliche Schweigepflicht. Nur nach ihrem ausdrücklichen und schriftlichen Einverständnis teile ich Informationen mit weiteren Behandler:Innen oder Behörden wie Jugendamt oder Schule. Dieses Einverständnis kann sich auch nur auf einen bestimmten Bereich begrenzen und/oder jederzeit widerrufen werden. Ein Einverständnis stellt keine Behandlungsvoraussetzung dar.

Je nach Alter Ihres Kindes findet entweder zuerst ein Elterntermin, ein gemeinsamer Termin oder ein Termin mit Ihrem Kind statt. Dies besprechen wir im Vorfeld bei der Terminvereinbarung. Termine dauern 50 Minuten. Ich bitte Sie, pünktlich und nicht zu früh oder zu spät zu kommen. In der Regel habe ich sowohl Anschlusstermine als auch Termine vorher, sodass ich Ihnen die Tür nicht öffnen kann, wenn Sie zu früh ankommen.